Wirtschaftsrecht

Der Begriff des Wirtschaftsrechts ist gesetzlich nicht definiert. Weder gibt es eine Gesamtkodifikation des Wirtschaftsrechts, noch hat der Gesetzgeber diesen Begriff bisher verwendet. Der Begriff wird vorwiegend in der Unterrichtspraxis insbesondere an Fachhochschulen verwendet und ist in die einschlägige Rechtsliteratur eingegangen.

 

Es betrifft vorwiegend den Teil des Privatrechts, der mitunter auch für das Studium der Betriebswirtschaftslehre von besonderer Bedeutung ist. Das Wirtschaftsrecht bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten einerseits und unter Unternehmen andererseits, die maßgeblich durch die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, GenG) und andere festgelegt werden. Zunehmend spielt in den EU-Staaten auch das europäische Wirtschaftsrecht eine große Rolle. Insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzrechts liegt eine starke Überformung des nationalen Rechts durch Europarecht vor. Initiativen zur Erstellung eines (optionalen) europäischen Vertragsrechts werden in der Europäischen Kommission derzeit diskutiert.

 

 

Meine Leistungen in diesem Bereich umfassen:

 

  • Außerprozessuale und gerichtliche Durchsetzung und Verteidigung von Ansprüchen jeder Art;
  • Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung sowie Vertragsanpassung, insbesondere von Unternehmenskaufverträgen;
  • Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbeziehungen, Verschwiegenheitsvereinbarungen (sog. Non-Disclosure-Agreements);
  • Rechtliche Prüfung und Erstellung von Internetauftritten;
  • Abwicklung von Unternehmen in der Liquidationsphase;

 

Druckversion | Sitemap
© 2024 Rechtsanwalt Dr. Christian Konle